Mit Beschluss vom 27.06.2023, Beschluss Nr. 1/538/35/2023 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 29.06.2023, AZ: 15.11802.001 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.000.000 € genehmigt.
Die Ausfertigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erfolgte am 03.07.2023.
Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom
| 14.07.2023 - 28.07.2023 |
(2 Wochen lang gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO) im Rathaus der Stadt Dingelstädt, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, jeweils zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.
Dingelstädt, den 03.07.2023
gez. Andreas Fernkorn
Bürgermeister
Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBL. S. 127) erlässt die Stadt Dingelstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 20.166.900 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.372.000 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.360.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Es gilt der von dem Stadtrat am 27.06.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 6
Gemäß § 45 a Abs. 9 ThürKO werden den Ortschaften finanzielle Mittel in Höhe von 5,00 € je Einwohner zuzüglich der Berücksichtigung der Preisentwicklungsrate sowie den Ortschaften Beberstedt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen und Zella zusätzlich ein Sockelbetrag von 1.000,00 € bereitgestellt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Dingelstädt, den 03.07.2023
Stadt Dingelstädt
Andreas Fernkorn
Bürgermeister — (Siegel)