Mit Beschluss vom 20.05.2025, Beschluss Nr. 1/108/7/2025 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom 17.06.2025 die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 zur Kenntnis genommen.
Die Ausfertigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte am 18.06.2025.
Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom
07.07. - 21.07.2025
öffentlich in der Stadtverwaltung Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.
Dingelstädt, den 18.06.2025
gez. Andreas Fernkorn
Bürgermeister
der Landgemeinde Stadt Dingelstädt (Landkreis Eichsfeld)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund § 60 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Stadt Dingelstädt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
| erhöht um € | vermin- dert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 736.400 | - | 26.934.500 | 27.670.900 |
| die Ausgaben | 736.400 | - | 26.934.500 | 27.670.900 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.455.300 | - | 8.041.100 | 9.496.400 |
| die Ausgaben | 1.455.300 | - | 8.041.100 | 9.496.400 |
§ 2
Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| 1. Grundsteuer A | 120 |
| 300 | 420 |
| 2. Grundsteuer B | 100 |
| 395 | 495 |
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Dingelstädt, den 18.06.2025
Stadt Dingelstädt
gez. Andreas Fernkorn — Siegel
Bürgermeister