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Unstrut-Journal
Ausgabe 7/2025
Stadt Dingelstädt
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Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit an einer Grabstätte auf den Friedhöfen der Stadt Dingelstädt

Gemäß § 31 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt, § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung der ehemaligen Gemeinde Anrode für die Ortschaften Bickenriede und Zella,§ 17 Abs. 2 der Friedhofssatzung der ehemaligen Gemeinde Dünwald für die Ortschaften Beberstedt und Hüpstedt sowie § 24 Abs. 2 der Friedhofssatzung der ehemaligen Gemeinde Rodeberg für die Ortschaft Struth und den Friedhof Kloster Zella sind nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit die Grabmale sowie sonstige bauliche Anlagen und Grabausstattungen von den Verfügungsberechtigten zu entfernen.

Daher werden die Verfügungsberechtigten der unten benannten Grabstätten aufgefordert, das auf der Grabstätte befindliche Grabdenkmal einschließlich dem Fundament, sofern vorhanden die Einfassung, alle sonstigen baulichen Anlagen, Grabausstattungen sowie sämtliche Anpflanzungen (auch Koniferen) bis zum 30. November 2025 zu entfernen.

Die erforderlichen Arbeiten können von den Verfügungsberechtigten selbst oder durch Dritte (z.B. ein Handwerksbetrieb) ausgeführt werden. Hierzu ist die vorherige Einholung einer schriftlichen Anzeige bei der Friedhofsverwaltung notwendig. Diesbezüglich kann mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Dingelstädt, neben der persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten, unter Tel. 036075/34-317 und 036075/34-318 oder über E-Mail an standesamt@dingelstaedt.de Kontakt aufgenommen werden.