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Unstrut-Journal
Ausgabe 8/2023
Stadt Dingelstädt
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Bekanntmachung

der Anhörung der Einwohner der Stadt Dingelstädt zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 (ThürGNGG 2024, DS 7/8231 vom 20.06.2023)

Der Thüringer Landtag hat am 05. Juli 2023 den o. g. Gesetzentwurf (Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS7/8231) – ThürGNGG 2024) behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat am 07. Juli 2023 beschlossen, vom 14. August bis zum 15. September 2023 ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf (DS 7/8231 vom 20.06.2023) durchzuführen. Die Anhörung obliegt der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.

In Artikel 1 § 3 des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Landkreis Eichsfeld und den Unstrut-Hainich-Kreis folgende Strukturveränderungen vorgeschlagen:

§ 3 ThürGNGG 2024:

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Die Gemeinde Rodeberg wird aufgelöst.

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Das bisher zum Unstrut-Hainich-Kreis gehörende Gebiet des Ortsteils Struth der aufgelösten Gemeinde Rodeberg wird in das Gebiet des Landkreises Eichsfeld eingegliedert.

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Das Gebiet des Ortsteils Struth der aufgelösten Gemeinde Rodeberg wird in das Gebiet der Stadt Dingelstädt eingegliedert.

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Das Gebiet des Ortsteils Eigenrieden der aufgelösten Gemeinde Rodeberg wird in das Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert.

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Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Rodeberg auf die Gemeinde Südeichsfeld (erfüllende Gemeinde) wird aufgehoben.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt zu den vorgesehenen Strukturänderungen als Rechtsaufsichtsbehörde ein schriftliches Anhörungsverfahren für die Einwohnerschaft der Stadt Dingelstädt durch.

Es findet in der Zeit vom 14. August bis zum 15. September 2023 statt.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 (ThürGNGG 2024, DS 7/8231) liegt in der Zeit vom

14.08.2023 - bis 15.09.2023

in der Stadt Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Straße 28, Sekretariat, Zimmer 11 während den üblichen Dienstzeiten

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohner der Stadt Dingelstädt (mit den Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Dingelstädt, Helmsdorf, Hüpstedt, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen und Zella), sind Anhörungsberechtigte.

Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden (Einwohnerschaft der Stadt Dingelstädt) im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegenheit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:

Frage 1:

Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 2:

Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden?

Frage 3:

Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 4:

Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 5:

Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre?

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens (5090-240-1489/18) von jedermann (Einwohnerschaft der Stadt Dingelstädt) an das

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 240

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.

Für Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 eingehen, kann keine Berücksichtigung gewährleistet werden.

Hinweis - Datenschutz

Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das besagte Ministerium speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter. Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen Daten wird auf die „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages hingewiesen.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz {ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden. Es ist auch der Information zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes als Anlage beigefügt und kann weiterhin unter:

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-8231/

abgerufen werden. Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von § 9 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, wird auf Ziffer Ill des Informationsblatts sowie das Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.

Dingelstädt, den 28.07.2023

Andreas Fernkorn

Bürgermeister