1. Vorabinformation
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens werden landwirtschaftliche Nutzflächen in den Gemarkungen Dingelstädt und Kreuzebra zur Verpachtung angeboten.
2. Pachtgegenstand
Folgende Flächen stehen zur Verpachtung:
| - | Pachtlos 1 | - | Ortschaft Dingelstädt - Gesamtgröße: | — 3,4210 ha |
| - | Pachtlos 2 | - | Ortschaft Dingelstädt (IG „Am Übel“) - Gesamtfläche: | — 9,9650 ha |
| - | Pachtlos 3 | - | Ortschaft Kreuzebra - Gesamtgröße: | — 19,8187 ha |
Eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung der Flächen findet nicht statt.
3. Pachtzeitraum
| - | Pachtlos 1 & 3: | Maximale Pachtzeit: 5 Jahre, Beginn: 01.10.2025 |
| - | Pachtlos 2: | Anfangspachtzeit: 01.10.2025 bis 30.09.2026, mit jährlicher Verlängerungsoption |
4. Hinweis zur Erstellung Ihres Gebotes
Bitte legen Sie Ihrem Pachtangebot (€/ha) folgende Unterlagen bei:
| > | Betriebsbeschreibung oder Betriebskonzept mit dem Nachweis einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung |
| > | Nennung der Entfernung der Betriebsfläche zu den Pachtflächen |
5. Bedingungen des Interessenbekundungsverfahrens
5.1. Auftrag
Es werden landwirtschaftliche Flächen zur Verpachtung angeboten.
Anbietende Stelle:
| Stadt Dingelstädt Geschwister-Scholl-Str. 28 37351 Dingelstädt |
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Döllmann, Tel.: 036075/34210 zu den Sprechzeiten der Stadt Dingelstädt zur Verfügung.
Die Flurstücklisten zu den einzelnen Losen können in der Kämmerei der Stadt Dingelstädt oder per E-Mail: kaemmerei@dingelstaedt.de angefordert werden.
5.2. Haftungsausschluss
Das Angebot erfolgt freibleibend. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
5.3. Abgabe des Gebotes
| > | Landwirtschaftliche Betriebe im Haupterwerb sowie leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe im Nebenerwerb sind berechtigt Gebote abzugeben. |
| > | Die Gebote müssen spätestens bis zum Schlusstermin am 22.09.2025 bis 12.00 Uhr bei der anbietenden Stelle eingegangen sein und werden im Anschluss bzw. am darauffolgenden Arbeitstag geöffnet. Anschließend wird den Interessenten der Eingang ihres Gebotes auf dem Postweg bestätigt. |
| > | Nebenangebote sind nicht zugelassen. |
| > | Elektronische Gebotsabgabe ist nicht zugelassen. |
| > | Das Pachtangebot ist in einem verschlossenen Umschlag bis zum Schlusstermin an die Stadt Dingelstädt einzusenden oder dort abzugeben. |
| > | Das Gebot ist ausschließlich auf das ganze Los abzugeben. |
5.4. Zuschlagserteilung
Über die Vergabe wird bis zum 30.09.2025 entschieden.
Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Betriebsbeschreibung bzw. des Betriebskonzeptes. Die Stadt Dingelstädt ist nicht verpflichtet sich für das höchste oder ein anderes Gebot zu entscheiden.