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Unstrut-Journal
Ausgabe 9/2024
Stadt Dingelstädt
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Amtlicher Teil

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2024

Mit Beschluss vom 23.04.2024, Beschluss Nr. 1/669/42/2024 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom 24.05.2024 die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2024 zur Kenntnis genommen.

Die Ausfertigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte am 28.05.2024.

Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom

17.06. - 01.07.2024

öffentlich in der Stadtverwaltung Dingelstädt, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Dingelstädt, den 28.05.2024

gez. Andreas Fernkorn

Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Landgemeinde Stadt Dingelstädt (Landkreis Eichsfeld)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund § 60 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Dingelstädt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes (Eigenbetrieb) in der Ortschaft Struth für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im Erfolgsplan

in den Erträgen und Aufwendungen mit

319.858 €

und im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit

191.198 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Abwasser sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasser wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für den Eigenbetrieb Abwasser werden nicht festgesetzt.

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Dingelstädt, den 28.05.2024

Stadt Dingelstädt

gez. Andreas Fernkorn  — Siegel

Bürgermeister