Mit Beschluss vom 23.04.2024, Beschluss Nr. 1/669/42/2024 hat der Stadtrat der Stadt Dingelstädt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom 24.05.2024 die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2024 zur Kenntnis genommen.
Die Ausfertigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte am 28.05.2024.
Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom
17.06. - 01.07.2024
öffentlich in der Stadtverwaltung Dingelstädt, Geschw.-Scholl-Str. 28, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.
Dingelstädt, den 28.05.2024
gez. Andreas Fernkorn
Bürgermeister
Auf Grund § 60 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Dingelstädt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
|
| erhöht um €
| vermindert um €
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr | |
| € | € verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 784.800 | - | 25.255.200 | 26.040.000 |
| die Ausgaben | 784.300 | - | 25.255.200 | 26.040.000 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 3.146.600 | - | 7.141.700 | 10.288.300 |
| die Ausgaben | 3.146.600 | - | 7.141.700 | 10.288.300 |
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes (Eigenbetrieb) in der Ortschaft Struth für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt:
| er schließt im Erfolgsplan | ||
|
| in den Erträgen und Aufwendungen mit | 319.858 € |
| und im Vermögensplan | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 191.198 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Abwasser sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasser wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 4
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für den Eigenbetrieb Abwasser werden nicht festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Dingelstädt, den 28.05.2024
Stadt Dingelstädt
gez. Andreas Fernkorn — Siegel
Bürgermeister