Wenn Sie einen neuen Personalausweis benötigen, dann wenden Sie sich an unsere Behörde. Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem SERVICE-Teil des Amtsblattes.
1. Wer braucht ab wann einen Personalausweis?
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können). Die Beantragung ist nur bei der Personalausweisbehörde der Hauptwohnung möglich. Ein Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für sechs Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt.
2. Welche Unterlagen sind bei der Beantragung mitzubringen?
| • | Ihr Personalausweis |
| • | eine aktuelle Personenstandsurkunde, je nach Familienstand: Geburtsurkunde oder Eheurkunde |
| • | ein aktuelles biometrisches Passbild; die Erstellung ist gegen Gebühr auch in unserem Amt möglich, es wird jedoch nicht ausgehändigt |
| • | die Gebühr gemäß Punkt 3 |
3. Verwaltungsgebühren
| • | Ausstellung eines Ausweises für Personen | |
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| bis zum 24. Lebensjahr | 22,80 Euro |
| • | Ausstellung eines Ausweises für Personen | |
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| nach dem 24. Lebensjahr | 37,00 Euro |
| • | Ausstellung eines vorläufigen | |
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| Personalausweises | 10,00 Euro |
| • | Erstellung eines biometrischen Lichtbildes | 7,00 Euro |
Erneut möchten wir Sie gern auf die Vorteile einer Terminvereinbarung hinweisen.
Ihre Anliegen werden dann auch zum Termin bearbeitet. Anderenfalls müssen längere Wartezeiten in Kauf genommen werden.
Ihr Einwohnermelde- und Passamt Kraftsdorf