Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Kraftsdorf - Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 08. November 2022 und die dazugehörige Begründung gebilligt und zur Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Mit der Außenbereichssatzung soll im Satzungsgebiet eine Bebauung mit Wohnhäusern sowie kleinen Gewerbe- und Handwerksbetrieben erleichtert werden. Die Flächen innerhalb des Satzungsgebietes verbleiben weiterhin im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, so dass Vorhaben unter Berücksichtigung der Satzung gem. § 35 BauGB zu beurteilen sind.
Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren, so dass sowohl von einem Umweltbericht als auch von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren abgesehen wird.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung liegt in der Zeit vom
23. Januar 2023 bis einschließlich zum 24. Februar 2023
in den Räumen der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf während der nachfolgenden Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | ---- |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Entwurfsunterlagen zusätzlich über die Internetportale der Gemeinde Kraftsdorf (www.kraftsdorf.de) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) bereitgestellt und können über diese eingesehen werden.
Das Plangebiet der Außenbereichssatzung liegt nördlich des Bahnhofes Kraftsdorf im Norden der Ortslage Kraftsdorf und umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich auf einer Fläche von ca. 1,44 ha, der in weiten Bereichen bereits bebaut ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Kraftsdorf, 13.01.2023
Becker
Bürgermeister