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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalender Jahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung

Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2023 verlangten Betrag festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerescheides.

Der Grundsteuerhebesatz wird entsprechend der geltenden örtlichen Satzung der Gemeinde Kraftsdorf festgelegt.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentümerwechsel eintreten, wird hierfür ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Abbuchungsvorankündigungen gelten hinsichtlich der ausgewiesenen Termine und der dazugehörigen Beträge gleichermaßen für Folgejahre bis zum Erhalt einer neuen Abbuchungsankündigung.

Zahlungsaufforderungen:

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2024 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Zahlungstermine: (gemäß § 28 Absatz 1 Grundsteuergesetz)

Die Grundsteuer ist in vierteljährigen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.- zu zahlen.

Auf Antrag kann die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07. gezahlt werden.

Bankverbindungen:

Sparkasse Gera-Greiz

IBAN

DE12 8305 0000 0000 0291 65

BIC

HELADEF1GER

Raiffeisenbank Hermsdorfer Kreuz

IBAN

DE67 8306 4488 0000 3135 80

BIC

GENODEF1HMF

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Str. der Einheit 63 in 07586 Kraftsdorf schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung gilt ebenso für die Hundesteuer. Für die Erhebung der Hundesteuer gilt die örtliche Satzung der Gemeinde Kraftsdorf. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde (Tel. 036606/835024 oder 835026)

Empfehlung:

Nutzen Sie die Vorteile des Einzugsverfahrens. Formulare erhalten Sie in der Verwaltung oder im Internet (www.kraftsdorf.de - Gemeindeverwaltung - Formular - Kasse - SEPA-Lastschriftmandat)

Gemeinde Kraftsdorf, den 29.12.2023

Becker

Bürgermeister