Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ gefasst, den diesbezüglichen Entwurf vom August 2023 nebst Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ umfasst dessen Teilgebiete SO 1 (Gemarkung Pörsdorf, Flur 3, 95/155, 95/156, 95/157 und 95/173) und SO 2 (Gemarkung Pörsdorf, Flur 3, Flurstücke 95/143 und 95/145).
Mit dieser 1. Änderung des Bebauungsplans soll durch eine Anpassung der maximalen Höhe für die Oberkante der Gebäude und baulichen Anlagen und der maximalen Oberkante der Geländeoberfläche jeweils auf den Teilgebieten SO 1 und SO 2 den baulichen Besonderheiten und Erfordernissen bei den auf den betroffenen Teilgebieten zulässigen Nutzungen besser Rechnung getragen werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, so dass von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und von Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird (§ 13 Abs. 2 und 3 BauGB).
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
23.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023
in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf während der nachfolgenden Zeiten
| Montag | von 9:00 bis 12:00 und |
| von 12:30 bis 15:30Uhr |
| Dienstag | von 9:00 bis 12:00 und |
| von 12:30 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 bis 12:00 und |
| von 12:30 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In diesem Zeitraum kann jedermann die ausliegenden Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt.
Der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Entwurfsunterlagen werden zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde (www.kraftsdorf.de) bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraums kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder in Textform oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgeben.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ unberücksichtigt bleiben.
Kraftsdorf, den 13.10.2023
Bernd Becker
Bürgermeister
Anlage
Lageplan Geltungsbereich