Beschluss-Nr.: 074-10-2025
Beschlusstext:
Die Gemeinde Kraftsdorf beabsichtigt im Rahmen einer gesetzlichen Freiwilligkeitsphase für eine Gemeindeneugliederung, einen entsprechend erforderlichen Neugliederungsantrag zu stellen, um somit eine stabile, leistungsstarke und insbesondere von der Gemeinde Kraftsdorf freiwillig gewählte neue Gebietskörperschaft zu bilden.
Dazu fanden bereits erste Sondierungsgespräche mit der Stadt Hermsdorf und der Stadt Bad Köstritz statt und es wurden Stellungnahmen der Landräte von Greiz und des Saale-Holzland-Kreises eingeholt. Insbesondere auf Grund der Stellungnahmen der Landräte beider möglichen beteiligten Kommunen lässt sich ableiten, dass als Partner für eine freiwillig gewählte neue Gebietskörperschaft die Stadt Bad Köstritz zur Verfügung stehen könnte.
Als Partnergemeinde für eine derartige neue Gebietskörperschaft, stehen mit der Stadt Bad Köstritz weiterführende vertiefende Gespräche an zur Vorbereitung eines danach erforderlichen Gemeinderatsbeschlusses auf Stellung eines freiwilligen Neugliederungsantrages.
Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Gebietsreform wird hiermit beauftragt, mit der Stadt Bad Köstritz zeitnah in konkrete inhaltliche Konsultationen bzw. Beratungen zu treten, um die für eine Gemeindeneugliederung für die Gemeinde Kraftsdorf entscheidungsnotwendigen Fakten abzuklären bzw. zu verhandeln.
Der Grundsatz, daß die Eigenständigkeit der Gemeinde Kraftsdorf so lange wie möglich zu erhalten ist, soll Bestandteil dieser Verhandlungen sein.
Beschluss-Nr.: 075-10-2025
Beschlusstext:
Der Gemeinderat beschließt die Prioritätenliste zur Verwendung der zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 36.600,00 Euro aus dem Gesetz zur Verbesserung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren über die Gewährung der Feuerwehrpauschale 2025 zur Ausstattung der Freiwilligen FFW Kraftsdorf.
Die Zuwendung gemäß Förderrichtlinie stellt eine zusätzliche Einnahme (Mehreinnahme) im Vermögenshaushalt der Gemeinde Kraftsdorf dar.
Die Einnahme wird auf der Haushaltsstelle 13000.36100 Zuweisungen vom Land verbucht.
Diese wird dann durch außerplanmäßigen Beschluss für die Beschaffung gemäß Prioritätenliste auf der Haushaltsstelle 13000.93500 Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens verwendet.
Beschluss-Nr.: 076-10-2025
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf beschließt, zur Absicherung der Löschwasserversorgung des Ortsteils Mühlsdorf zwei Löschwasserbehälter entsprechend der Vorschriften der DIN 14230 (unterirdische Löschwasserbehälter) mit einer Speicherkapazität von jeweils 100 m³ Gesamtvorhaltevolumen einzubauen.
| Hierfür wurden folgende Standorte festgelegt: | |
| 1. | Grünfläche an der Buswendeschleife |
| 2. | Einfahrt (linke Seite) zum Spielplatzareal |
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauanträge zu stellen und Angebote zur Bauausführung einzuholen.
Beschluss-Nr.: 077-10-2025
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf beschließt zum Bauvorhaben „Sanierung der Zufahrt an der FFW Pörsdorf“ die Auftragsvergabe an die Firma MTT Hoch- und Tiefbau GmbH, Großbockaer Straße 1, 07589 Münchenbernsdorf, zum Angebotspreis in Höhe von 23.754,13 Euro (brutto).
Die Finanzierung erfolgt im Vermögenshaushalt über die Haushaltsstelle 63000.94040 -Sanierung Nebenstraße an der FFW Pörsdorf.
Beschluss-Nr.: 079-10-2025
Beschlusstext:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | die neue Verwaltungsstruktur der Gemeinde Kraftsdorf ab Januar 2026 |
| • Bürgermeister |
| • Hauptamt/ Kämmerei/ Einwohnermeldeamt/ Kita |
| • Buchhaltung/ Ordnungsamt |
| • Bauamt/ Liegenschaften. |
| 2. | die Schaffung einer neuen Stelle - Sachbearbeiter Buchhaltung - mit 30 Wochenstunden zum Januar 2026. |