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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Kraftsdorf

Außenbereichssatzung „Kraftsdorf - Bahnhofstraße“ (Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB)

Bekanntmachung der Offenlage des 2. Entwurfes gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Ausgehend von den zum bisherigen Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurde der Geltungsbereich der geplanten Außenbereichssatzung geändert. Da sich hieraus neue bzw. geänderte Betroffenheiten ergeben können, erfolgt eine erneute Offenlage der Planungsunterlagen gem. § 4a Abs. 3 BauGB.

Mit der Außenbereichssatzung soll im Satzungsgebiet eine Bebauung mit Wohnhäusern sowie kleinen Gewerbe- und Handwerksbetrieben ermöglicht werden. Die Flächen innerhalb des Satzungsgebietes verbleiben weiterhin im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, so dass Vorhaben unter Berücksichtigung der Satzung gem. § 35 BauGB zu beurteilen sind.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren, so dass von einem Umweltbericht abgesehen wird.

Der Entwurf vom 21. August 2023 zur Aufstellung der Außenbereichssatzung einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem bisherigen Beteiligungsverfahren sind in der Zeit vom

vom 20. November 2023 bis einschließlich zum 22. Dezember 2023

auf den Internetseiten der Gemeinde Kraftsdorf (www.kraftsdorf.de) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) einsehbar.

Im gleichen Zeitraum liegen die o. g. Planungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf zusätzlich während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

9:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können gem. § 4a Abs. 3 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Entwurfsunterlagen elektronisch, schriftlich oder zu den o. g. Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Elektronische Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten: sekretariat@gemeinde-kraftsdorf.de

Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen auf den Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB) beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:

Naturschutz

-

Stellungnahmen des Landratsamtes Greiz vom 1.3./13.3.2023, des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 1.3.2023 und eines Bürgers (23.2.2023) zur Berücksichtigung der Grenze des FND bei der Abgrenzung des Satzungsgebietes

Wasserwirtschaftliche Belange

-

Stellungnahme des LRA Greiz vom 13.3.2023 mit Hinweisen zu offenen Fragen der Niederschlagswasserbeseitigung

-

Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster / Saarbach vom 2.2.2023 zur Berücksichtigung der betroffenen Gewässer 2. Ordnung

Das Plangebiet der Außenbereichssatzung liegt nördlich des Bahnhofes Kraftsdorf im Norden der Ortslage Kraftsdorf und umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Bernd Becker

Bürgermeister