Durch die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) wurde am 20. November 2020 das Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) beschlossen, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Damit treten gleichzeitig die Friedhofssatzungen bzw. Grabmal- und Bepflanzungsordnungen der jeweiligen Friedhofsträger außer Kraft, wobei abweichende Regelungen bis zum 31. Dezember 2023 anwendbar bleiben.
Desgleichen sind die Gebührenordnungen den Anforderungen des neuen Gesetzes anzupassen.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oberndorf als Friedhofsträger im OT Oberndorf wird dann ab 1. Januar 2024 diese zur Anwendung bringen.
Manke