Samstag, 11.11.2023 | |
| 17:00 Uhr | Kraftsdorf (C. Kurzke) |
| St. Martinsumzug mit anschl. St. Martinsandacht - Beginn am Pfarrhaus Kraftsdorf |
Sonntag, 12.11.2023 | |
| 16:00 Uhr | Reichardtsdorf (C. Kurzke) - Gottesdienst |
Donnerstag, 16.11.2023 | |
| 09:30 Uhr | Harpersdorf (C. Kurzke) - Gottesdienste in den Seniorenheimen |
Sonntag, 19.11.2023 Volkstrauertag | |
| Alle Gottesdienste mit Abkündigung der Verstorbenen in den Orten | |
| 09:30 Uhr | Mühlsdorf (C. Kurzke) - Kirchweihgottesdienst |
| 10:30 Uhr | Rüdersdorf (C. Kurzke) - Kirchweihgottesdienst mit Kirchenchor |
Mittwoch, 22.11.2023 Buß und Bettag | |
| Abendgottesdienst mit Abkündigung der Verstorbenen des Ortes | |
| 18:00 Uhr | Niederndorf (F. Hiddemann) |
Sonntag, 26.11.2023 Ewigkeitssonntag | |
| Alle Gottesdienste mit Abkündigung der Verstorbenen in den Orten | |
| 09:00 Uhr | Kraftsdorf (C. Kurzke) - Gottesdienst mit Hl. Abendmahl |
| 10:30 Uhr | Pörsdorf (C. Kurzke) - Gottesdienst mit Hl. Abendmahl |
| 14:00 Uhr | Harpersdorf (C. Kurzke) - Gottesdienst mit Hl. Abendmahl |
Sonntag, 03.12.2023 I. Advent | |
| 09:30 Uhr | Kraftsdorf (C. Kurzke) - Gottesdienst |
| 10:30 Uhr | Mühlsdorf (C. Kurzke) - Gottesdienst |
Mittwoch, 06.12.2023 | |
| 17:00 Uhr | Niederndorf (C. Kurzke) - Abendandacht zum Nikolausfest |
Sonntag, 10.12.2023 II. Advent | |
| 14:00 Uhr | Kaltenborn (F. Hiddemann) - Gottesdienst auf der Käseschenke mit Bläsern |
Konfirmanden und Vorkonfirmanden
Konfirmanden und Vorkonfirmanden beteiligen sich an den wöchentlichen Krippenspielproben. In dieser Zeit findet kein Montagstreff der Konfis und Vorkonfis statt.
Jedoch Sondertreff aller am Mo., 27.11. um 17:00 Uhr bei Fam. Tümmler/Krock in Kraftsdorf, Str. der Einheit Nr. 41
Jugendtreff im Gemeindezentrum Rüdersdorf
am Fr. 24.11.2023, ab 16:30 Uhr
Eingeladen, sind alle, die in den zurückliegenden Jahren konfirmiert worden sind. Als Thema diesmal wie von Euch gewünscht und zuletzt verabredet, soll der aktuelle Nahostkonflikt einmal näher betrachtet werden. Für die Planung ist eine telefonische Anmeldung im Pfarramt wünschenswert.
Kreativnachmittag für Klein und Groß im Pfarrhof
am Mittwoch, 15.11., um 16:00 Uhr in Rüdersdorf
Am Mittwoch, dem 15.11.2023, 16:00 Uhr findet der nächste Kreativnachmittag im Pfarrhaus Rüdersdorf statt. Eingeladen sind vor allem Eltern mit kleinen Kindern, die in der Zeit des kreativen Gestaltens auch von einem kleinen Team betreut werden können. Kommen Sie zum Schnuppern, Sie sind herzlich willkommen!
Seniorenkreise
| Rüdersdorf, Pfarrhaus: | Mi., 15.11.2023, um 14:00 Uhr |
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| (Fau Stern, Gast I. Rühling) |
| Kraftsdorf, Pfarrhaus: | Do., 16.11.2023, um 14:00 Uhr |
|
| (Frau Stern) |
Chorproben
| Kirchenchor Rüdersdorf: | Dienstag, 19:30 Uhr im Pfarrhaus Rüdersdorf, |
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| Ltg: Frau Brigitte Hahn - Tel: 036695-21570 |
| Kinderchor Rüdersdorf: | Montag, 16:15 Uhr im Pfarrhaus Rüdersdorf, |
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| Ltg: Frau Claudia Rammelt & F. Kurzke - Tel: 0176-81181206 |
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| (keine Proben während der Krippenspielproben!) |
Krippenspielproben
| Rüdersdorf: | Mo., 13.11.2023, 16:15 Uhr Pfarrhaus Rüdersdorf |
| Kraftsdorf: | Mo., 13.11.2023, 18:00 Uhr Pfarrhaus Kraftsdorf |
Weitere Gruppen mit den angemeldeten Teilnehmern bereiten Krippenspiele in Mühlsdorf und Pörsdorf vor. Die Probentermine werden mit den Teilnehmern intern abgesprochen.
Unsere Bankverbindung für Kirchgeld, Friedhofsgebühren und Spenden
| Kontoinhaber: | Kirchengemeinde Rüdersdorf |
| IBAN: | DE65 5206 0410 0008 0124 90 |
| BIC: | GENODEF1EK1 |
| Zahlungsgrund bitte unbedingt nach folgendem Muster angeben!!! | |
| - | Kirchgeld 2023 von Name, Ort. (Sockelbetrag 35,- € p.P.) für die Arbeit der eigenen Kirchgemeinde |
| - | Grabgebühr 2023 Grabstätte (bitte Namen, falls bekannt Grab-Nr. ergänzen) auf Friedhof (hier Ort des Friedhofs eintragen). |
| Falls Sie Kirchgeld und Grabgebühr überweisen wollen, bitten wir Sie dringend um zwei getrennte Überweisungen. |
| - | Spendenkonto Nahost: Nahosthilfe - Unterstützung von Hilfsprojekten im Libanon, Syrien, Nordirak (weitere Informationen dazu: www.oekumenezentrum-ekm.de/oekumenezentrum/nahostpartnerschaft/ |
Adresse des Pfarrbüros
Rüdersdorf Nr. 30
07586 Kraftsdorf
| Tel.: | 036606 / 84412 |
| Fax.: | 036606 / 60965 |
| Mobil: | 0171 / 6234931 |
| E-Mail: | Christian.kurzke@ekmd.de |
| Website: | |
| Sekretariat: | Lena Shetekauri |
| Sprechzeit: | dienstags, 13:00 -15:30 Uhr |
| Tel: | 036606-60964 |
| E-Mail: |
Neue Gebührensatzung
für die Friedhöfe der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rüdersdorf-Kraftsdorf in den Dörfern Niederndorf, Harpersdorf, Kraftsdorf, Mühlsdorf, Pörsdorf, Rüdersdorf und Reichhardtsdorf zum 01.01.2024.
Seit zwei Jahren hat eine Friedhofsarbeitsgruppe eine gemeinsame einheitliche Gebührensatzung gemäß den Vorgaben des neuen landeskirchlichen Friedhofgesetzes erarbeitet. Ab 01.01.2024 werden auf allen Friedhöfen in kirchlicher Trägerschaft im Gemeindegebiet dieselben Gebühren und Regularien gelten.
Was muß ich wissen, was muß ich tun?
Im Dezemberamtsblatt wird die neue Gebührensatzung für die Friedhöfe zusammen mit notwendigen Zusatzbeschlüssen vollständig veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung ab 01.01.2024 werden keine jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren mehr fällig. Die bisherigen Barkassentermine entfallen somit. Bitte kündigen Sie zum 31.12.2023 auch Ihre hierfür eingerichteten Daueraufträge. Zeitgleich werden Sie bis zum Jahresende dringend gebeten, ausstehende jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren zu begleichen.
Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind, können Sie sich zu den Sprechzeiten im Pfarramt melden.
Die Liege- und Ruhezeiten werden mit Inkrafttreten der neuen Ordnung reduziert: Waren es bisher im Erlbachtal 30 Jahre für Urnen- und Erdbestattungen sowie in den Bergdörfern 20 Jahre für Urnen- und 30 Jahre für Erdbestattungen, so wurden diese nun den Mindestliegezeiten des Thüringer Friedhofgesetzes angepasst.
Ab dem 01. 01. 2024 gelten daher nun folgende Ruhezeiten:
| Urnenbestattungen: | 15 Jahre |
| Erdbestattungen: | 20 Jahre |
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Mindestliegezeit die Grabstätte nach den Richtlinien des Friedhofsgesetzes der Landeskirche kostenpflichtig zu verlängern.
Bestehende Gräber (erworbene Nutzungsrechte) werden mit Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung kostenfrei auf die Mindestliegezeiten reduziert und behalten ihre Gültigkeit. Die neuen Grabgebühren werden erst bei Neubelegung eines vorhandenen Grabplatzes beziehungsweise bei Neuerwerb einer Grabstelle fällig.
Die Liege- und Ruhezeiten richten sich ausschließlich nach dem Grabtyp (Urnen- oder Erdbegräbnisstätte) und nicht nach der Bestattungsart! Wird eine Urne beispielsweise in einer Erdbegräbnisstätte beigesetzt, so gilt in diesem Fall für die Urne eine 20-jährige Liegezeit.
Wir sind uns dessen bewusst, dass sich die Kosten bei einem Sterbefall für Sie drastisch erhöhen werden. Diese Kosten entstehen Ihnen jedoch nur einmalig beim Grabstättenerwerb oder einer Grabstättenverlängerung. Anzumerken sei, dass die zu erwartenden Gebühren nun mit bereits aktuellen Gebührensatzungen anderer Friedhöfe in der Region vergleichbar ist.
Als Friedhofsträger sind wir angehalten, kostendeckend und nicht gewinnorientiert zu arbeiten. Alle Ausgaben des Friedhofträgers müssen auch vollständig durch Einnahmen gedeckt werden. Folgende Ausgaben sind zu finanzieren:
| • | Grünschnitt- und Baumfäll/kontrollarbeiten, |
| • | Kosten der Kompostentsorgung, |
| • | Verwaltungs- und Personalkosten, |
| • | Versicherungsleistungen und Wasserversorgung sowie |
| • | Investitions- und Instandhaltungskosten. |
An dieser Stelle nochmals anzumerken ist, dass auch in der Zukunft im Erlbachtal nur dort gemäht wird, wo die Friedhofsordnung eingehalten wird. Dies betrifft insbesondere die nicht ordnungsgemäße Ablage von Gestecken, Töpfen, Vasen etc. vor den Kissensteinen der Urnengemeinschaftsanlage. Des Weiteren spiegeln sich in der neuen Gebührenordnung auch die dramatisch erhöhten Kosten der Kompostentsorgung wider. Bitte achten Sie unbedingt auf genaue Mülltrennung, da dies in der Vergangenheit ursächlich zur Erhöhung der Kosten beigetragen hat.
Die Berechnung der Gebühren beruht auf einer Kostenkalkulation der Jahre 2019 bis 2021. Die aktuelle Gebührensatzung gilt für die kommenden drei Jahre also von 2024 bis einschließlich 2026. Danach erfolgt eine Überprüfung der Kosten sowie ggfs. eine Gebührenanpassung.
Das bereits 2021 in Kraft getretene neue Friedhofsgesetz unserer Landeskirche finden Sie zum Nachlesen unter: https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/47243.
§ 36 verweist auf die Gärtnerische Gestaltung, die es weiterhin einzuhalten gilt.
Bei weiteren Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich gerne zu den Sprechzeiten an uns.