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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Für einen reibungslosen Winterdienst 2024/2025

Zur Vorbereitung der Winterdienstperiode 2024/2025 fand im Oktober mit unseren Bauhofmitarbeitern eine Beratung über Schwerpunkte der Räum- und Streupflicht statt.

Aus aktuellem Anlass weisen wir hiermit wiederholt darauf hin, dass die Schneepflüge aus Haftungsgründen keine, durch parkende Fahrzeuge verursachte, Engstellen passieren, wenn diese nicht mindestens 3,50 Meter Durchfahrtsbreite aufweisen.

Wird der Winterdienst dennoch durch parkende Fahrzeuge behindert, dann werden die entsprechenden Bereiche nur soweit beräumt, wie es aus Sicherheitsgründen möglich ist.

Die Wendehämmer in den Wohngebieten sind immer freizuhalten. Es dürfen dort keine Kraftfahrzeuge parken.

Bitte halten Sie im Interesse der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses und der Sicherung der Rettungswege unsere Straßen für den Winterdienst frei!

Entfernen Sie alle überhängenden Bäume, Äste und Sträucher, sodass der Lichtraum über den Straßen auf eine Höhe von ca. 4,5 m und ca. 1 m neben dem Asphaltrand frei ist.

Stellen Sie keine Pkws, Mopeds, Mülltonnen usw. auf den Straßen ab, Sie behindern damit die Räum- bzw. Streufahrzeuge.

Unsere Mitarbeiter des Bauhofes werden in gewohnter Weise den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Plätzen durchführen.

Becker

Bürgermeister

Taubert

Ordnungsamt