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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung aus dem Steueramt an alle Grundstückseigentümer

Aufhebung kraft Gesetzes der Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide nach § 226 Abs. 4 Bewertungsgesetz (BewG)

Mit Ablauf des 31.12.2024 werden alle Einheitswertbescheide und Grundsteuerbescheide aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden.

Auf Grund der Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GeStRefUG) wurde gesetzlich klargestellt, dass auch Einheitswertbescheide, mit denen ein Einheitswert für land- und forstwirtschaftliches Vermögen festgestellt wurde, Grundsteuermessbescheide, in denen der Grundsteuermessbetrag ermittelt wurde und Grundsteuerbescheide, in denen die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage bemessen wurde, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben werden.

Ablauf und Verfahren Grundsteuerpflicht / Grundsteuermessbetrag

Das Finanzamt Gera ist als Bewertungsstelle für die Grundsteuerpflicht zuständig und die Gemeindeverwaltung Kraftsdorf ist an die darin enthaltenden Angaben gebunden. Sollten Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid bestehen, sind diese ausschließlich an das Finanzamt Gera als zuständige Behörde zu richten.

Zur Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer an die Gemeinde Kraftsdorf, wird der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag herangezogen. Dieser wird mit den festgelegten Hebesätzen des Gemeinderates, welche noch neu festzuzusetzen sind, multipliziert und daraus ergibt sich so dann der zu entrichtende Grundsteuerbetrag.

Die festgesetzte Grundsteuer wird per Grundsteuerbescheid an den Steuerpflichtigen versandt.

Steuerpflicht bei Eigentümerwechsel

Entscheidend für die Grundsteuer ist das Eigentumsverhältnis zum 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres und somit ist Steuerschuldner derjenige, der zum 01. Januar eines Jahres Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes ist.

Der Eigentumswechsel wird im Kaufvertrag geregelt, aber steuerwirksam wird dieser zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Die Umschreibung der Grundsteuer durch die Gemeindeverwaltung Kraftsdorf kann zudem erst erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt das Grundstück zuvor den neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung).

Hinweise Zahlungsverkehr

Zur Zeitersparnis und Vermeidung von unnötigen Kosten (Mahngebühren, Porto, und Säumniszuschläge) ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren empfehlenswert. Formulare hierzu erhalten Sie in der Verwaltung oder im Internet (www.kraftsdorf.de - Gemeindeverwaltung - Formular - Kasse - SEPA-Lastschriftmandat).