Die bereits seit dem 1.1.2024 vorläufig in Kraft gesetzte Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Niederndorf, Harpersdorf, Kraftsdorf, Mühlsdorf, Pörsdorf, Rüdersdorf und Reichardtsdorf wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Greiz), die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, am 11.09.2024 unter dem Aktenzeichen 15-2023/0612 genehmigt. Die in Kraft gesetzte Friedhofsgebührensatzung wurde im Amtsblatt der Kommune Kraftsdorf 12/2024 im vollen Wortlaut öffentlich bekanntgegeben (nachzulesen auf der Internetseite der Kommune: www.kraftsdorf.de) Der bis zum 10.09.2024 bestehende kommunale Genehmigungsvorbehalt ist aufgehoben.
Gezeichnet: Simone Straßburger
Vorsitzende des Gemeindekirchenrates