Auf der Grundlage des § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz) beruft der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf in seiner Sitzung am 17.11.2025 (unter Beschluss-Nr. 089-13-2025) die Bediensteten der Gemeindeverwaltung
| Frau Karin Senf | zur Wahlleiterin und |
| Frau Mandy Krug | zur stellvertretenden Wahlleiterin |
für die am 01.03.2026 stattfindende Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kraftsdorf in der Gemeinde Kraftsdorf.
D. Beyer
1. Beigeordneter