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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde KraftsdorfÖffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Biogasanlage ‚In der Haardt‘ - Langenwetzendorf“ der Gemeinde Langenwetzendorf mit einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme in Niederndorf

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Biogasanlage ‚In der Haardt‘ - Langenwetzendorf“ der Gemeinde Langenwetzendorf mit einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme in Niederndorf

Die Gemeinde Langenwetzendorf führt zurzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage ‚In der Haardt‘ - Langenwetzendorf" zur Sicherung und Entwicklung einer bestehenden Biogasanlage. Dabei ist geplant, den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich zum Teil im Gebiet der Gemeinde Kraftsdorf auf Flächen nördlich der Ortslage Niederndorf am Lämmerberg (s. Anlage) auf dem Flurstück 112/2 (Flur 1, Gemarkung Niederndorf) umzusetzen. Vorgesehen ist eine ergänzende Aufforstung mit Laubmischwald sowie die nachhaltige Sicherung der vorhandenen Streuobstwiese.

Da sich aus diesem Sachverhalt Betroffenheiten für die Bevölkerung der Gemeinde Kraftsdorf ergeben können, wird der 2. Entwurf der Planungsunterlagen zum o. g. Bauleitplanverfahren, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 20. Februar 2023 bis zum 24. März 2023

in der Verwaltung der Gemeinde Kraftsdorf (Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf) während der Sprechzeiten

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können gem. § 4a Abs. 3 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Entwurfsunterlagen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen des Entwurfes zusätzlich über die Internetportale der Gemeinde Langenwetzendorf unter www.langenwetzendorf.de sowie des Planungsbüros GÖL mbH unter www.goel.de bereitgestellt und können über diese eingesehen werden.

Da die o. g. Kompensationsmaßnahme bisher nicht vorgesehen war und erstmalig im nunmehr vorliegenden Entwurf aufgenommen wurde, liegen zu dieser Maßnahme bisher keine umweltbezogenen Stellungnahmen i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kraftsdorf, 10.02.2023

B. Becker

Bürgermeister