Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf in seiner Sitzung am 22.01.2024 (unter Beschluss-Nr. 077-36-24) die Bediensteten der Gemeindeverwaltung
| Frau Karin Senf | zur Wahlleiterin und |
| Frau Mandy Krug | zur stellvertretenden Wahlleiterin |
für die am 26.05.2024 stattfindende Kommunalwahl in der Gemeinde Kraftsdorf berufen.
B. Becker
Bürgermeister