Wir laden die Mitglieder der Jagdgenossenschaft mit ihren Ehepartnern zur nicht öffentlichen Versammlung
am Freitag, den 08.03.2024 um 18.00 Uhr
in das Feuerwehrhaus Pörsdorf
ein.
Die Mitglieder sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Töppeln/Mühlsdorf/Pörsdorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung und zu fassende Beschlüsse:
| 1. | Bericht des Jagdvorstands |
| 2. | Bericht des Kassenführers |
| 3. | Bericht der Kassenprüfung |
| 4. | Entlastung des Vorstands und des Kassenführers |
| 5. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages |
| 6. | Sonstiges |
Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Der Vorstand
gez. Ziegler