Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Erstuntersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung).
Ab dem 01.01.2025 können Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr im Einwohnermelde- und Passamt beantragt werden.
Um Untersuchungsberechtigungsscheine zu beantragen, werden zwei Möglichkeiten bereitgestellt:
Der Link auf der Homepage des TLV mit allen Informationen und dem QR-Code zur Erstellung des UBS funktioniert bereits jetzt und das Verfahren wird Mitte Januar 2025 aktiv sein, siehe
https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs.
Für Ostthüringen ist folgende Regionalstelle zuständig:
Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9, 07548 Gera
Telefon: 0361/ 57-3821100
E-Mail: poststelle.as-Ost@tlv.thueringen.de
Einwohnermeldeamt