Die nichtöffentliche Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Rüdersdorf/Grüna findet
am Samstag, dem 18.03.2023,
um 15.00 Uhr im Gasthof Stübnitz (Saal) statt.
Hiermit ergeht an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Rüdersdorf/Grüna gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die herzliche Einladung.
Tagesordnung und zu fassende Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Vorstandes |
| 3. | Bericht des Kassenführers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Diskussion |
| 6. | Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers |
| 7. | Wahl des Wahlleiters und Modalitäten der Wahl |
| 8. | Wahl des Jagdvorstandes |
| 8.1. | Wahl des Jagdvorstehers |
| 8.2. | Wahl der Beisitzer |
| 8.3. | Wahl der Kassenprüfer |
| 9. | Auswertung der Wahl und Bekanntgabe des Ergebnisses |
| 10. | Verschiedenes |
| 11. | Schlusswort des Jagdvorstehers |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechende Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Nach über dreijähriger Corona-Pause laden wir euch wieder zu unserem traditionellen Jagdessen mit Tombola und Unterhaltung ein!!!
Vorstand der Jagdgenossenschaft
Rüdersdorf/Grüna