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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 3/2025
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Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) möchten wir Sie über die damit verbundenen Auswirkungen informieren.

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz regelt die Überleitung von Pacht- und Nutzungsverträgen über Grundstücke, die in der DDR begründet wurden, in das Bundesdeutsche Recht. Ein zentrales Anliegen des Gesetzes war es, die Rechtsverhältnisse von Nutzern zu schützen, die auf gepachteten Grundstücken Garagen errichtet hatten.

Das Gesetz hat somit seit dem 01.01.1995 das Eigentum der Garagenbesitzer geschützt. Am 31.12.2022 sind nunmehr alle Regelungen dieses Gesetzes abgelaufen.

Dies bedeutet, sofern noch ein DDR-Pachtvertrag mit der Gemeinde besteht, versschmilz das Sondereigentum an der vom Pächter errichteten Garage mit dem Eigentum der Gemeinde als Grundstückseigentümerin, zum Zeitpunkt der Kündigung des Pacht- oder Nutzungsvertrages. Eine Entschädigung für den Eigentumsverlust an der Garage nach Kündigung gibt es nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz nicht.

Verträge ab dem 03.10.1990 sind rechtlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu betrachten. Eine wesentliche Folge dieser Regelungen ist, dass bei diesen Verträgen, eine auf dem Grundstück errichtete Garage nicht mehr als separates Pachtobjekt betrachtet wird, sondern mit dem Grundstück verschmolzen ist.

Das bedeutet, dass all diejenigen Pächter, welche nach 1990 mit der Gemeinde einen neuen Pachtvertrag geschlossen haben, kein Eigentumsrecht mehr an der Garage haben. Somit ist nach der derzeitigen Rechtlage, die Gemeinde Kraftsdorf Eigentümer des Garagengrundstücks und dem Garagenaufbau.

Bitte beachten Sie diese Rechtslage auch bei evtl. geplanten Verkäufen Ihrer jetzt genutzten Garage. Die ist rechtlich nicht zulässig.

Auch im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen für die jetzigen Nutzer der Garagen geeigneten Lösungen gefunden werden, um für alle Beteiligten tragbare und faire Regelungen zu finden.

Die Gemeinde wird sich in den nächsten Tagen mit den jetzigen Nutzern in Verbindung setzten und über die weiteren Planungen informieren.

Karin Senf

Hauptamtsleiterin