A. Vorhaben
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).
Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 02.06.2021 genannten Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a (südlicher Teil). Der Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt B des SuedOstLinks wurde am 19. Dezember 2024 durch die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde gefasst.
Der Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt B erteilt Baurecht für den wesentlichen Verlauf der Trasse durch Thüringen und Sachsen. Dieser führt nördlich von Eisenberg westlich vorbei an Bad Köstritz und Gera, östlich um Weida sowie westlich von Plauen bis zur Landesgrenze Thüringen/Bayern.
Ein Überblick zum Projekt SuedOstLink findet sich im Internet unter
www.50hertz.com/suedostlink
B. Baudurchführung
Die Bauaktivitäten für die Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a erfolgen durch von 50Hertz beauftragte Unternehmen und umfassen die paarweise Verlegung von vier Schutzrohren. Dies erfolgt im offenen Grabenbau sowie, wo geschlossene Querungen erforderlich sind, im horizontalen Spülbohrverfahren oder dem Rohrvortrieb. In die Schutzrohre werden in einem zweiten Schritt an definierten Punkten bis zu zwei Kilometer lange Erdkabelstücke eingezogen und miteinander verbunden.
Zu den Vorhaben gehört die Errichtung von Kabelabschnittsstationen bei Königshofen, einem Ortsteil von Heideland, sowie bei Gebersreuth, einem Ortsteil von Gefell. Eine kleinere Kabelmonitoringstation entsteht bei Altgernsdorf, einem Ortsteil von Langenwetzendorf. Diese Anlagen sind wichtig für die Inbetriebnahme und die Überwachung der Kabelsysteme. Zudem sind in regelmäßigen Abständen Oberflurschränke zur Ortung im Fehlerfall erforderlich.
Mit Eigentümern und Bewirtschaftern, die von den Baumaßnahmen und dem späteren Betrieb des SuedOstLinks tangiert werden, schließt 50Hertz Vereinbarungen vor Beginn der Arbeiten, die unter anderem Höhe und Umfang etwaiger Entschädigungen regeln. Zudem informiert 50Hertz die Eigentümer und Bewirtschafter spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten auf ihren Flächen.
Für die Baumaßnahmen werden öffentliche sowie private Straßen und Wege genutzt.
C. Zeitraum
Auf Basis von Einzelgenehmigungen nach Paragraf 44c Energiewirtschafsgesetz (EnWG) wurden bereits seit Anfang 2024 vorgezogen einzelne Baumaßnahmen im Abschnitt B umgesetzt.
Die Arbeiten auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses sind im Januar 2025 gestartet. Der genaue zeitliche Ablauf hängt dabei von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen.
Nach derzeitiger Planung soll die Inbetriebnahme des Leitungssystems von Vorhaben Nr. 5 im Jahr 2027 beginnen. Die Inbetriebnahme des Leitungssystems von Vorhaben Nr. 5a (südlicher Teil) ist abhängig von der Realisierung des Projekts SuedOstLink+ (Vorhaben Nr. 5a, nördlicher Teil) und erfolgt voraussichtlich 2030.
D. Gesetzesgrundlage
Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigte sind nach Paragraf 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur Duldung der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von Stromnetzen verpflichtet. Im Falle der Verweigerung kann 50Hertz bei der zuständigen Behörde die Duldung durchsetzen.
E. Ansprechpartner bei Fragen
Bei Fragen und Mitteilungen steht 50Hertz gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner ist André Hoffmann, T: +49 (0)30 5150-3444, E-Mail: sol-kontakt@50hertz.com