Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf hat mit Beschluss Nr. 006-28-23 in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Satzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile gemäß § 63 Abs. 2 ThürKO.
Das Amt für Kommunalaufsicht des Landratsamtes Greiz genehmigte die Haushaltssatzung mit Bescheid vom 15.03.2023. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO sogleich nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: