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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Gemeinde Kraftsdorffür das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der Gemeinde Kraftsdorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kraftsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

6.345.440,00 EUR

und Ausgaben mit

6.345.440,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.603.120,00 EUR

und Ausgaben mit

1.603.120,00 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

223.712,00 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

402 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

700.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Kraftsdorf, 16.03.2023

Becker

Bürgermeister

Auslegungshinweis:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf, zu den Öffnungszeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres.