Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kraftsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen | 6.345.440,00 EUR | |
| und Ausgaben mit | 6.345.440,00 EUR |
und im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen | 1.603.120,00 EUR | |
| und Ausgaben mit | 1.603.120,00 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
223.712,00 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 402 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
700.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Kraftsdorf, 16.03.2023
Becker
Bürgermeister
Auslegungshinweis:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf, zu den Öffnungszeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres.