Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionspläne (LAP) spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
Die Gemeinde Kraftsdorf verfügt über einen beschlossenen LAP, den es entsprechend zu betrachten gilt.
Die Fortschreibung / Überarbeitung des LAP vom 29.10.2002 / Aktualisierte Berichterstattung der Gemeinde Kraftsdorf vom 31.03.2022 ist auf der Internetseite der Gemeinde Kraftsdorf unter dem Themenbaum „Bürgerservice >> Lärmaktionsplanung“ veröffentlicht.
Die aktuelle Lärmkartierung wird durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) bereitgestellt:
Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Abschluss der Lärmkartierung 2022
Veröffentlichung von Lärmkarten
Die 4. Runde der Lärmkartierung ist abgeschlossen.
Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 - 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNIGHT) von 22:00 - 06:00 Uhr.
Die Kartierungsdaten wurden durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) an das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau übermittelt, von wo aus sie gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer an die EU weitergeleitet worden sind.
Die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ ist mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht.
Diese sind unter folgendem Link einsehbar:
Lärmkarte Straßenverkehr - Kartendienst des TLUBN
Becker
Bürgermeister