Beschluss-Nr.: 089-38-24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „Kraftsdorf - Bahnhofstraße“ vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss.
Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in den Plan und in die Begründung einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren
Beschluss-Nr.: 090-38-24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf beschließt gem. § 19 ThürKO i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB die Außenbereichssatzung „Kraftsdorf - Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 12. Februar 2024. Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und der Rechtsaufsichts-behörde gem. § 21 ThürKO vorzulegen.
Beschluss-Nummer: 091-38-24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 a Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ der Gemeinde Kraftsdorf vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll vom Februar 2024) zu diesem Beschluss.
Beschluss-Nummer: 092-38-24
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ der Gemeinde Kraftsdorf in ihrer endgültigen Fassung vom Februar 2024, bestehend aus dem Textbebauungsplan mit Anlage (Lageplan Geltungsbereich) wird vom Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf gem. § 19 ThürKO i. V. m. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ (Stand Februar 2024) wird gebilligt.
Die Genehmigung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Pörsdorf Süd „Sondergebiet für verkehrsaffine gewerbliche Nutzungen“ ist gem. § 10 Abs. 2 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen und die erteilte Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss-Nummer: 096-38-24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf beschließt zum Fördervorhaben „Revitalisierung der Ortsmitte von Rüdersdorf - Abbruch ehemaliger Gasthof und Landmarkt sowie Hangsicherung, Geländeregulierung und vorbereitende Maßnahmen für Neuinvestition“ die Auftragsvergabe für Abbruch und Entsorgung, Hangsicherung, Herstellen der Freiflächen und Revitalisierung an die Firma Bauer Industriesanierung GmbH, Amselstraße 5, 08451 Crimmitschau zum Angebotspreis in Höhe von 384.274,13 Euro (brutto).
Die Finanzierung erfolgt im Vermögenshaushalt über die Haushaltsstelle 88000.94010 (Baumaßnahmen ehem. Gasthof Rüdersdorf).