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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aktuell wird der Lärmaktionsplan 2017 / 2018 der Gemeinde Kraftsdorf fortgeschrieben. Hierzu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei, weiterhin schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.

Grundlage der Wirkungsanalysen bildet eine Aktualisierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz für die verpflichtend zu betrachtenden Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die aktuelle Lärmsituation berechnet. In der Gemeinde Kraftsdorf betrifft dies ausschließlich die Autobahn BAB 4. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar:

https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul

Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgt erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung informiert.

Anregungen, Vorschläge oder Hinweise zu Lärmbelastungen bzw. zur Betroffenheitssituation können im Zeitraum bis zum 17. Mai 2024 mit dem Betreff „Lärmaktionsplan“ an die folgende Adresse eingesendet werden:

Gemeinde Kraftsdorf - Bauamt

Straße der Einheit 63

07586 Kraftsdorf

E-Mail: info@gemeinde-kraftsdorf.de

Die Hinweise der Bevölkerung fließen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kraftsdorf ein. Im folgenden Bearbeitungsprozess ist eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit zum Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplanes vorgesehen.

Bitte nutzen Sie das Angebot, um auf Probleme und Konflikte hinzuweisen bzw. konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.

Becker

Bürgermeister