Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft zu einer nicht öffentlichen Versammlung
am Samstag, den 04.05.2024 um 14:00 Uhr
In die Gaststätte Käseschenke eingeladen.
Die Mitglieder sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Niederndorf-Kaltenborn gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 3. | Bericht des Kassenführers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Diskussion |
| 6. | Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers |
| 7. | Bericht des Jagdpächters |
| 8. | Diskussion und Abstimmung über Antrag zur vorzeitigen Wiederverpachtung des Reviers |
| 9. | Verschiedenes |
| 8. | Schlusswort |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte,
volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechende Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter
einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Vorstand der Jagdgenossenschaft
gez. J. Koch