Der Gemeinderat Kraftsdorf hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichtsbezirkes Gera für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2028 aufgestellt.
Gemäß den Bestimmungen des § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) liegt diese Vorschlagsliste in der Zeit
vom 22.05.2023 bis 26.05.2023
zu jedermanns Einsicht im Hauptamt der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf aus.
Die Einsicht ist zu folgenden Zeiten möglich:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung, somit bis zum 02.06.2023 schriftlich oder zu Protokoll in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf (Sekretariat), Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Die Vorschriften sind der Vorschlagsliste beigefügt und können während der Auflegungszeit eingesehen werden.
Kraftsdorf, den 12.05.2023
Becker
Bürgermeister