Titel Logo
Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf hat mit Beschluss Nr. 095-38-24 in seiner Sitzung am 25.03.2024 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2024 beschlossen. Die Satzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile gemäß § 63 Abs. 2 ThürKO.

Das Amt für Kommunalaufsicht des Landratsamtes Greiz genehmigte die Haushaltssatzung mit Bescheid vom 09.04.2024. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO sogleich nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kraftsdorf

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kraftsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

6.363.910,00 EUR

und Ausgaben mit

6.363.910,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.154.150,00 EUR

und Ausgaben mit

1.154.150,00 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

110.600,00 EUR

festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

402 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Kraftsdorf, 08.05.2024

Becker

Bürgermeister

Auslegungshinweis:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf, zu den Öffnungszeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres.