Beschluss-Nr.: 99-39-24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf billigt den vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kraftsdorf mit allen Ortsteilen mit Stand vom 8. April 2024 mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Anlagen.
Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Beschluss-Nr.: 100-39-24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf beschließt, das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Bornschein, Talstraße 29, 07629 St. Gangloff, mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung des Bauvorhabens „Sanierung Mehrfamilienhaus Oberndorfer Straße 3 und 5“ zu einem Gesamthonorar in Höhe von 17.903,50 Euro (brutto) zu beauftragen.
Die Finanzierung erfolgt im Vermögenshaushalt über die Haushaltsstelle 88010.94000 „Sanierung Oberndorfer Str. 3/5“.