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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kraftsdorf hat in seiner Sitzung am 22. April 2024 den vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kraftsdorf gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, für das gesamte Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen die beabsichtigte Art der Bodennutzung für die nächsten 10 bis 15 Jahre in den Grundzügen festzulegen und damit die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung vorzugeben.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kraftsdorf, bestehend aus dem zeichnerischen Teil sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der Zeit vom

vom 21. Mai 2024 bis einschließlich zum 28. Juni 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Kraftsdorf unter www.kraftsdorf.de (Bürgerservice > Amtliche Bekanntmachungen) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereitgestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen des Vorentwurfes im o. g. Zeitraum während der nachfolgenden Zeiten gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Bauverwaltung der Gemeinde Kraftsdorf (Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich werden die Vorentwurfsunterlagen auf folgender Internetseite während des o.g. Zeitraumes bereitgestellt: www.goel.de (aktuelle Bauleitpläne).

Während des o. g. Zeitraumes können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Elektronische Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten: info@gemeinde-kraftsdorf.de.

Des Weiteren wird informiert, dass der anschließend zu erstellende Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt wird.

Die Bürger werden gebeten sich eingehend mit den Vorentwurfsunterlagen zu beschäftigen, um für die Gemeinde Kraftsdorf ein optimales Planungsergebnis zu erhalten.

Kraftsdorf, den 08.05.2024

B. Becker

Bürgermeister