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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Seit dem 17.02.2025 werden Briefe mit Geheimnummer (PIN) und Entsperrungsnummer (PUK) bei der Beantragung des Dokumentes gleich ausgegeben. Durch Angabe der E-Mail-Adresse wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr Reisepass und/ oder Personalausweis in der Behörde zur Abholung bereit liegt.

Seit dem 01.05.2025 ist die Vorlage eines papierbasierten Lichtbildes bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweis nicht mehr zulässig.

Sie haben künftig die Wahl Ihr Lichtbild über einen Dienstleister anfertigen zulassen, welches dieser verschlüsselt über einen Cloudanbieter der Behörde zukommen lässt oder Sie lassen direkt Ihr Lichtbild bei uns in der Behörde erstellen, was Ihnen Zeit und Weg spart.

Künftig soll es zudem möglich sein, den beantragten Pass und/oder Personalausweis gegen Aufpreis an die Meldeanschrift per Direktversand schicken zu lassen.

Der Gang zur Behörde könnte somit entfallen. Dies setzt aber voraus, dass Sie persönlich die Ausweisdokumente entgegen nehmen können. Ist dies nicht der Fall, führt dies dazu, dass die Dokumente doch der Behörde übersandt werden und Sie die Ausweisdokumente in der Gemeindeverwaltung erhalten. Der gezahlte Aufpreis wird nicht erstattet.

Einwohnermelde- und Passamt