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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 26.05.2024 in der Gemeinde Kraftsdorf

Wahlberechtigte:

3.149

Zahl der Wähler:

2.288

Wahlbeteiligung:

72,7 %

Ungültige Stimmabgaben:

137

Gültige Stimmabgaben:

2.151

 — 

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Greiz

-Kommunalaufsicht-

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist vorgetragen werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Kraftsdorf, 14.06.2024

K.Senf

Wahlleiterin  —  - Dienstsiegel -