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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Ortsteilratswahlen am 26.05.2024 in der Gemeinde Kraftsdorf

1. Ortsteilrat Kraftsdorf

Wahlberechtigte:

1.183

Zahl der Wähler:

743

Wahlbeteiligung:

62,8 %

Ungültige Stimmabgaben:

38

Gültige Stimmabgaben:

705

Gültige Stimmen:

2.367

 — 

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Greiz

-Kommunalaufsicht-

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist vorgetragen werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Kraftsdorf, 14.06.2024

K.Senf

Wahlleiterin  — - Dienstsiegel -

2. Ortsteilrat Niederndorf

Wahlberechtigte:

333

Zahl der Wähler:

241

Wahlbeteiligung:

72,37 %

Ungültige Stimmabgaben:

7

Gültige Stimmabgaben:

234

Gültige Stimmen:

690

 — 

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Greiz

-Kommunalaufsicht-

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist vorgetragen werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Kraftsdorf, 14.06.2024

K.Senf

Wahlleiterin  —  - Dienstsiegel -

3. Ortsteilrat Rüdersdorf

Wahlberechtigte:

672

Zahl der Wähler:

498

Wahlbeteiligung:

74,1 %

Ungültige Stimmabgaben:

63

Gültige Stimmabgaben:

435

Gültige Stimmen:

1290

 — 

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Greiz

-Kommunalaufsicht-

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist vorgetragen werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Kraftsdorf, 14.06.2024

K.Senf

Wahlleiterin  —  - Dienstsiegel -

4. Ortsteilrat Töppeln

Wahlberechtigte:

955

Zahl der Wähler:

707

Wahlbeteiligung:

74 %

Ungültige Stimmabgaben:

13

Gültige Stimmabgaben:

694

Gültige Stimmen:

2077

 — 

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Greiz

-Kommunalaufsicht-

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist vorgetragen werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Kraftsdorf, 14.06.2024

K.Senf

Wahlleiterin  —  - Dienstsiegel -