Bekanntmachung der Gemeinde Kraftsdorf
vom 12.07.2024
Die Gemeinde Kraftsdorf hat als zuständige Behörde (gemäß Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung) einen Entwurf des Lärmaktionsplanes für das Gemeindegebiet erstellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002.
Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen sowie regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüfen bzw. fortschreiben, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.
Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Allerdings wurden Umweltbundesamt Prüfwerte empfohlen. Diese liegen bei 55 dB(A) nachts bzw. 65 dB(A) ganztags. Zudem sind erhebliche Belästigungen im Rahmen der Bearbeitung zu berücksichtigen. Diese sind ab Lärmpegeln von 45 dB(A) nachts bzw. 55 dB(A) ganztags zu verzeichnen.
Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BImSchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass ausgehend von der Autobahn BAB 4 erhebliche Belästigungen im Gemeindegebiet zu verzeichnen sind.
Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.
Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 15.07.2024 und endet am 12.08.2024.
Der Lärmaktionsplanentwurf ist im Internet auf den Seiten der Gemeinde Kraftsdorf unter www.kraftsdorf.de einsehbar. Der Lärmaktionsplanentwurf wird zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Bauamt, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf, während der Dienststunden,
| Montag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, |
bereitgehalten.
Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kraftsdorf können an die folgende Adresse eingesendet werden:
Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf;
E-Mail: info@gemeinde-kraftsdorf.de
Die Anregungen; Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kraftsdorf ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt.
Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Amtsgebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.
B. Becker
Bürgermeister