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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl am 09.06.2024 zur/m Ortsteilbürgermeister/in Töppeln/Mühlsdorf/Pörsdorf in der Gemeinde Kraftsdorf

Ortsteilbürgermeister/in Töppeln/Mühlsdorf/Pörsdorf

Wahlberechtigte: 955

Zahl der Wähler: 683

Wahlbeteiligung: 71,5 %

Ungültige Stimmabgaben: 7

Gültige Stimmabgaben: 676

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Töppeln wurde der Wahlvorschlag des Traditions- und Feuerwehrvereins Töppeln/Mühlsdorf/Pörsdorf e.V. mit dem Bewerber Ralph Weidhaas gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Greiz

-Kommunalaufsicht-

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist vorgetragen werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Kraftsdorf, 12.07.2024

K.Senf

Wahlleiterin  —  - Dienstsiegel -