Wahlberechtigte: 955
Zahl der Wähler: 683
Wahlbeteiligung: 71,5 %
Ungültige Stimmabgaben: 7
Gültige Stimmabgaben: 676
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Lfd. Nr. | Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerber/innen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl | Stim- men |
| 1 | Weidhaas, Ralph (Traditions- u. FW Töp./Mühls./Pör.) | 373 |
| 2 | Wolf, Stephanie (Einzelbewerberin) | 303 |
| Zusammen | 676 | |
Zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Töppeln wurde der Wahlvorschlag des Traditions- und Feuerwehrvereins Töppeln/Mühlsdorf/Pörsdorf e.V. mit dem Bewerber Ralph Weidhaas gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Greiz
-Kommunalaufsicht-
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist vorgetragen werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Kraftsdorf, 12.07.2024
K.Senf
Wahlleiterin — - Dienstsiegel -