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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung

Beschlüsse der Verbandsausschusssitzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 05.02.2024

01/24

Der Verbandsausschuss beschließt:

1.

die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögensplan 2024 für die Investitionsmaßnahme Mischwassersammler Gera, Am Kupferhammer in Höhe von 300,0 T€ brutto zu Lasten der Investitionsmaßnahme Abwasser Waltersdorf Kläranlage und Ortsnetz.

2.

die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögensplan 2024 für die Investitionsmaßnahme Trinkwasserleitung Gera, Am Kupferhammer in Höhe von 100,0 T€ netto zu Lasten der Investitionsmaßnahme Trinkwasser Waltersdorf Ortsnetz.

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02/24

Der Verbandsausschuss beschließt:

1.

die Umwelttechnik und Wasserbau GmbH, Am Stein 50, 07768 Kahla erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Mischwassersammler, Gera, Salzstraße 2. Bauabschnitt den Vergabezuschlag.

2.

die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme in Höhe von 310.990,73 € brutto.

Beschlüsse der Verbandsausschusssitzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 15.04.2024

04/24

Der Verbandsausschuss beschließt:

1.

die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögensplan 2024 für die Investitionsmaßnahme Mischwassersammler Gera, Pfortener Straße in Höhe von 323,0 T€ brutto zu Lasten der Investitionsmaßnahme Abwasser Waltersdorf Kläranlage und Ortsnetz.

2.

die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögensplan 2024 für die Investitionsmaßnahme Trinkwasserleitung Gera, Pfortener Straße in Höhe von 71,1 T€ netto zu Lasten der Investitionsmaßnahme Trinkwasser Waltersdorf Ortsnetz.

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05/24

Der Verbandsausschuss beschließt:

1.

Die STRABAG AG Direktion Sachsen/Thüringen, Vogtlandstraße 8, 07549 Gera erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Trinkwasserleitung Mischwassersammler, Gera, Uhlstraße den Vergabezuschlag.

2.

Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Trinkwasserleitung in Höhe von 191.836,02 € brutto.

3.

Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Mischwasserleitung in Höhe von 512.150,63 € brutto

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05/24

Der Verbandsausschuss beschließt:

1.

Die STRABAG AG Direktion Sachsen/Thüringen, Vogtlandstraße 8, 07549 Gera erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Trinkwasserleitung Mischwassersammler, Gera, Pfortener Straße den Vergabezuschlag.

2.

Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Trinkwasserleitung in Höhe von 320.832,66 € brutto.

3.

Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Mischwasserleitung in Höhe von 622.445,64 € brutto

Beschlüsse der Verbandsausschusssitzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 06.05.2024

10/24

Verbandsausschuss beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögensplan 2024 für die Investitionsmaßnahme Optimierung des Ex-Schutzes an Abwasseranlagen in Höhe von 120,0 T€ brutto zu Lasten der Investitionsmaßnahme Abwasser Waltersdorf Kläranlage und Ortsnetz.

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11/24

Der Verbandsausschuss beschließt:

1.

Die STRABAG AG Direktion Sachsen/Thüringen, Vogtlandstraße 8, 07549 Gera erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Sanierung Mischwassersammler, Gera, Vogtlandstraße den Vergabezuschlag

2.

Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Sanierung Mischwasserleitung in Höhe von 838.394,836 € brutto.

Beschluss der Verbandsausschusssitzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 17.06.204

15/24

Der Verbandsausschuss beschließt:

1.

Die Heinrich Wassermann GmbH & Co.KG Zweigniederlassung Crossen, Am Rautenanger 8, 07613 Crossen a. d. Elster, erhält für die Durchführung der der Investitionsmaßnahme Abwasserpumpwerk Elsterwiesen den Vergabezuschlag.

2.

Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme beträgt 311.575,58 € brutto.

Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während der üblichen Dienststunden aus.