Wasserentnahmen können in oberirdischen Gewässern - insbesondere an kleineren Gewässern und Bächen unserer Gemeinde, bei einer Vielzahl von Entnahmen oder bei großen Entnahmemengen - zu einer deutlichen Verringerung der Wassermenge und damit zu Gefährdungen für Fische und andere Wasserorganismen führen.
Die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedürfen daher der Erlaubnis der unteren Wasserbehörde und sind ansonsten untersagt.
Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen (z.B. Eimer, Gießkanne) fällt unter den Gemeingebrauch und ist erlaubnisfrei.
Seit 2024 sind alle Gewässerbenutzer, die erlaubnispflichtig Grundwasser- oder Oberflächenwasser entnehmen, verpflichtet, ihre Entnahmemengen gemäß der Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) zu messen an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu übermitteln.
K. Senf
Hauptamtsleiterin