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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 8/2023
Informationen
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Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz informiert:

Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Erlbach

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Erlbach von oberhalb Töppeln bis zur Mündung in die Weiße Elster auf Teilen der Gemeinden Kraftsdorf (Gemarkungen Niederndorf, Töppeln) und Gera (Gemarkungen Ernsee, Rubitz, Thieschitz und Milbitz) das Überschwemmungsgebiet neu festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasser haushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBI. S. 74), das durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

21. August bis einschließlich 21. September 2023

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen

Einsicht für jedermann aus:

 — 

Stadtverwaltung Gera, Umweltamt,

Amthorstraße 11, 07545 Gera, Tel. 0365 838 4230

Montag

9:00 -

17:00 Uhr

Dienstag

9:00 -

17:00 Uhr

Donnerstag

9:00 -

17:00 Uhr

Freitag

9:00 -

15:00 Uhr

 — 

Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Bauamt,

Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf

Montag

9:00 -

12:00 Uhr

12:30

- 15:30 Uhr

Dienstag

9:00 -

12:00 Uhr

12:30

- 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 -

12:00 Uhr

12:30

- 15:30 Uhr

Freitag

9:00

12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809, Telefon: 0361/573943619, zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden:

Montag

8:30 -

11:30 Uhr

13:30

- 15:30 Uhr

Dienstag

8:30 -

11:30 Uhr

13:30

- 15:30 Uhr

Mittwoch

8:30 -

11:30 Uhr

13:30

- 15:30 Uhr

Donnerstag

8:30 -

11:30 Uhr

13:30

- 15:30 Uhr

Freitag

8:30 -

11:30 Uhr

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass,der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechts verordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungsverfahren veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz