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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 8/2023
Informationen
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Auslegung Vermessung

In der Gemeinde:

Kraftsdorf

Gemarkung:

Grüna

Flur:

1

Flurstücke:

1, 29/1, 31/11, 75/2, 75/4, 79/2

 — 

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizzen können von den Beteiligten

vom 21.08.2023 bis 23.09.2023

in den Räumen der Vermessungsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

ÖbVI Ralf Bornkessel, Calvinstraße 39, 07546 Gera

(Montag - Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch die Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle ÖbVI Ralf Bornkessel, Calvinstraße 39, 07546 Gera schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Gera, 17.07.2023

Ralf Bornkessel Dipl.-Ing.(FH)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)