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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung

1.

Am 31.08.2025 findet die Wahl der/s Ortsteilbürgermeister/in in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Kraftsdorf (Kraftsdorf, Harpersdorf, Oberndorf) der Gemeinde Kraftsdorf von 08.00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2.

Die Gemeinde Kraftsdorf ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 10.08.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt / Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17:30 Uhr im Feuerwehrhaus Kraftsdorf, Straße der Einheit 70, zusammen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

3.1.

Wahl der/s Ortsteilbürgermeister/in

3.2.1.

Ortsteile Kraftsdorf, Oberndorf, Harpersdorf

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.

4.

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 31. August 2025 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle auch abgeben werden. Der Briefwahlstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar (§ 170a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8.

Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 01. September 2025 und ggf. am Dienstag, dem 02. September 2025 jeweils um 08:00 Uhr bis voraussichtlich 16:00 Uhr in den Diensträumen der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf sowie im Arbeitsraum des Briefwahlvorstands (alle Straße der Einheit 63, Kraftsdorf) fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

Kraftsdorf, 08. August 2025

gez. K. Senf

Wahlleiterin