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Kraftsdorfer Gemeindebote
Ausgabe 8/2025
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Öffentliche Auslegung des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen

Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen beteiligt gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) die Öffentlichkeit, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie die im Planungsbeirat der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen vertretenen Institutionen frühzeitig zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen mit Begründung und Umweltbericht.

Die Unterlagen des Entwurfs des Sachlichen Teilplans mit den zweckdienlichen Unterlagen sind vom

Montag, dem 14. Juli 2025

bis einschließlich Montag, dem 15. September 2025

auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen veröffentlicht und stehen unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit:

https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen

Zudem liegen die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums in analoger Form (Papierform) sowie über ein digitales Lesegerät bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zur Einsichtnahme durch jedermann in der nachfolgenden Stelle zu den Öffnungszeiten aus:

Regionale Planungsstelle Ostthüringen

beim Thüringer Landesverwaltungsamt

Puschkinplatz 7, 07545 Gera (Raum 215, 2.OG)

Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 0361 / 57 334 - 4400 gebeten.

Stellungnahmen können bis zum 15. September 2025 abgegeben werden und sollen gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 ROG elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über das

Online - Beteiligungsportal mit Zugang über folgende Internetseite

https://regionalplanung.thueringen.de/beteiligung-ost

oder können per E-Mail an

teilplanwind-ost@tlvwa.thueringen.de

abgegeben werden. Stellungnahmen, die elektronisch übermittelt werden, erhalten eine Eingangsbestätigung.

Darüber hinaus können Stellungnahmen persönlich oder postalisch abgegeben oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 300, Regionale Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Puschkinplatz 7, 07545 Gera, zu den Öffnungszeiten vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilplan unberücksichtigt, sofern die für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständige Stelle ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des ROP nicht von Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der o.g. Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Allgemeine Informationen zum Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen sind unter folgender Internetadresse abrufbar:

https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen/regionalplan-ostthueringen/aufstellung-sachlicher-teilplan-windenergie-/-kulturerbe

Rückfragen sind bei der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen unter der Tel.-Nr. 0361 / 57 334 - 4400 bzw. unter der E-Mail-Adresse regionalplanung-ost@tlvwa.thueringen.de möglich.