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Eisenacher Rathauskurier Amtsblatt der Stadt Eisenach
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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ERGÄNZUNG DER REGLEMENTIERUNG DER RICHTLINIE ZUR KUNST- UND KULTURFÖRDERUNG DER WARTBURGSTADT GEMÄSS STADTRATSBESCHLUSS VOM 12. DEZEMBER 2023

Die Richtline zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach beschreibt den Willen der Stadt zur Unterstützung von freien Projekten der Kunst und Kultur und deren städtische Förderung.

Eine entsprechende Frist zur Einreichung von Förderanträgen ist gemäß dieser Richtlinie auf den 30.11. des Vorjahres gesetzt (Fristgerechte Antragstellung - Regelbudget).

In der Praxis entstehen förderfähige Projektideen jedoch teils auch kurzfristiger. Um diese kurzfristigen Projektideen, für welche eine fristgerechte Antragstellung sodann nicht mehr möglich ist, ebenfalls zu unterstützen, wurde eine Ergänzung der Richtlinie vorgenommen (Nachträgliche Antragstellung - Nachtragsbudget).

Das Nachtragsbudget Kultur beläuft sich mit der Beschränkung der Förderhöhe pro Antrag auf maximal 300,00 Euro insofern auf weitere 3.000 Euro jährlich. Die Einreichung eines Förderantrages im Rahmen des Nachtragsbudgets mittels Formblatt in Textform hat spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projektes zu erfolgen. Gemäß Datum ihres Eingangs, werden diese Anträge entsprechend bearbeitet. Nachdem die Haushaltsstelle ausgeschöpft ist, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden.

Die Entscheidung über die Höhe der finanziellen Zuwendung des Regelbudgets trifft der für Kultur zuständige Ausschuss, nachdem der Kulturbeirat zuvor eine Empfehlung dazu abgegeben hat.

Hinsichtlich des ergänzten Nachtragsbudgets trifft der zuständige Ausschuss die Entscheidung über die Erhöhung, ohne dass es hierfür die Empfehlungen des Kulturbeirats bedarf. Dies dient zur Beschleunigung des Verfahrens und wird der Kurzfristigkeit der Antragstellung gerecht.

Richtline zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung ist hier zu finden: https://www.eisenach.de/kultur/.