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Eisenacher Rathauskurier Amtsblatt der Stadt Eisenach
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Die Stadt Eisenach hat auf ihrer Website einen Grundsteuer-Rechner eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können sich damit individuell ihre Grundsteuer ausrechnen lassen. Zwar stehen die Hebesätze, die die Stadt Eisenach künftig erheben wird, noch nicht fest. Mit einem verschiebbaren Regler lässt sich jedoch schon jetzt unkompliziert testen, wie hoch der Betrag je nach Hebesatz ausfällt. „Mit diesem Instrument kann jeder nachvollziehen, wie viel Grundsteuer bei welchem Hebesatz zu zahlen ist“, erklärt Bürgermeister Steffen Liebendörfer. In seinen Geschäftsbereich fällt die Finanzverwaltung.

Auch wenn die ermittelten Ergebnisse keinesfalls rechtsverbindlich sind, dienen sie der Orientierung. Zuletzt hatte die Debatte über die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer im Stadtrat für Kontroversen gesorgt. „Die Diskussion in den sozialen Medien wird teilweise hitzig geführt und droht, ins Unsachliche abzugleiten. Mit dem Grundsteuer-Rechner fördert die Stadt Eisenach die Versachlichung und trägt zu mehr Transparenz bei“, so Steffen Liebendörfer.

Der Grundsteuer-Rechner ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.eisenach.de/grundsteuerrechner/. Informationen zur Grundsteuerreform in Leichter Sprache ergänzen das Angebot.

Hebesätze nicht mehr vergleichbar

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung erneut darauf hin, dass die Hebesätze mit der Grundsteuerreform ihre Vergleichbarkeit verloren haben. Da nun jedes Grundstück individuell bewertet wird, unterscheidet sich die Berechnung nicht nur von Stadt zu Stadt. Vielmehr können selbst Grundstücke, die nebeneinander liegen, nach der Reform völlig verschieden besteuert werden. „Die Hebesätze, die eine Kommune festlegt, spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Dieser Effekt lässt sich mit dem Grundsteuer-Rechner leicht demonstrieren“, betont der Bürgermeister.

Über die Höhe der künftigen Hebesätze wird der Stadtrat voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 29. Januar entscheiden.