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Eisenacher Rathauskurier Amtsblatt der Stadt Eisenach
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Auf die Fragen des Rathauskuriers antwortet Ruth Hädicke, Sozialarbeiterin der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG).

Kann sich jeder um eine Wohnung in den Neubauten bewerben?

Nein. Voraussetzung ist ein Wohnberechtigungsschein. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäß Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWOFG) gegeben sein. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Das sind zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder Senioren mit einer „kleinen“ Rente - und eben nicht die Eigenheimbesitzer, die sich verkleinern möchten.

Gibt es Ausnahmen?

Das ThürWOFG sieht nur in einem geringen Umfang Ausnahmen vor, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Wir sind optimistisch, dass wir das Gros der neu entstehenden Wohnungen an die vom Gesetzgeber angedachte Zielgruppen vermieten können. Bei der Vergabe streben wir an, unseren Mietern mit körperlichen Einschränkungen einen Lebensabend im angestammten Wohnumfeld beziehungsweise in der Nähre ihrer betreuenden Angehörigen zu ermöglichen.

Wie lang sind die Wartelisten für eine Sozialwohnung in den Neubauten der SWG derzeit?

Derzeit existieren noch keine Wartelisten. Uns erreichen aber bereits jetzt zahlreiche telefonische und persönliche Anfragen von interessierten Bürgern. Circa ein Jahr vor geplanter Fertigstellung der Gebäude werden wir Interessentenlisten eröffnen. Für das Bauprojekt Georgenstraße/Alexanderstraße wird das im Januar 2025 sein, für die anderen Objekte entsprechend später.