Schiedsstellen bieten eine sinnvolle Alternative, um zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren zügig zu beizulegen.
Eine Schiedsperson versucht, in einem Schlichtungsverfahren den streitenden Parteien zu einer gütlichen Einigung zu verhelfen und damit den manchmal mühsamen Weg vor einem Gericht zu vermeiden.
Dies betrifft insbesondere
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| nachbarrechtliche oder vertragsrechtliche Streitigkeiten, sowie die |
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| Durchführung von Sühneverfahren bei strafrechtlichen Angelegenheiten. |
Das formelle Verfahren ist unbürokratisch gestaltet und hat durch die kurze Verfahrenszeit einen großen Vorteil gegenüber den gerichtlichen Prozessen. Grundsätzlich ist zur Einleitung eines Verfahrens ein schriftlicher Antrag erforderlich, der den Namen und die Anschrift der Parteien, sowie den Gegenstand der Verhandlung (Begehren) enthält. Die jeweilige Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem die Streitparteien geladen werden. Vor einer Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. In diesem Termin haben die Parteien Zeit und Gelegenheit, ihre Sicht in Ruhe klarzustellen. Ziel ist es, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sofern dies gelingt, wird der auf diese Weise gefundene Vergleich schriftlich festgehalten. Durch die Unterschrift beider Parteien und der Schiedsperson unter dem Vergleich wird dieser rechtswirksam.
Folgende Schiedspersonen stehen für Ihre Anliegen zur Verfügung:
| Schiedsbezirk I | -Süd/Mitte/West- |
| Schiedsmann Dr. Benno Kretzschmar | |
| Schiedsbezirk II | -Ost und Ortsteile- |
| Schiedsmann Rüdiger Armbrust | |
| Schiedsbezirk III | -Nord- |
| Schiedsmann Klaus-Dieter Schindler | |
Sofern Interesse an einem Schiedsverfahren besteht, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Schiedspersonen in der Stadtverwaltung Eisenach, FD Recht, Markt 2, 99817 Eisenach oder per E-Mail an schiedsstelle@eisenach.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Nicole Frölich, Tel.: 03691- 670 507. Sie steht Ihnen bei Fragen zum Ablauf des Verfahrens u.a. gerne zur Verfügung und stellt den Kontakt zu den Schiedspersonen her. Nähere Informationen zur Durchführung eines Schiedsverfahrens können Sie auch auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter www.eisenach.de/rathaus/rathaus-verwaltung/fachbereiche/recht/schiedsstellen/ erhalten.